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   BSG, 26.11.1996 - 6 RKa 61/96   

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https://dejure.org/1996,14529
BSG, 26.11.1996 - 6 RKa 61/96 (https://dejure.org/1996,14529)
BSG, Entscheidung vom 26.11.1996 - 6 RKa 61/96 (https://dejure.org/1996,14529)
BSG, Entscheidung vom 26. November 1996 - 6 RKa 61/96 (https://dejure.org/1996,14529)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unverschuldeter Fristversäumnis - Zurechnung des Veschuldens des Prozessbevollmächtigten - Voraussetzungen für das Vertreten müssen des Versagens einer Hilfskraft des Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 18.03.1987 - 9b RU 8/86

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus BSG, 26.11.1996 - 6 RKa 61/96
    Diese Grundsätze gelten auch für die Träger öffentlicher Verwaltung; denn sie können bezüglich der Zurechnung von Verschulden nicht bessergestellt werden, falls sie sich nicht durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten lassen (BSGE 61, 213, 216 = SozR 1500 § 67 Nr. 18).
  • BGH, 26.03.1996 - VI ZB 1/96

    Wiedereinsetzung - Empfangsbekenntnis - Frist

    Auszug aus BSG, 26.11.1996 - 6 RKa 61/96
    Insbesondere darf der Prozeßbevollmächtigte das Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, daß die Frist im Fristenkalender notiert worden ist (vgl zum Ganzen BGH NJW 1996, 1900, 1901; Roth in: Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl, § 233 RdNr 68).
  • BSG, 03.08.2016 - B 6 KA 5/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sorgfaltspflicht des Prozessbevollmächtigten -

    In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass es zu den anwaltlichen Sorgfaltspflichten gehört, das Empfangsbekenntnis über die Zustellung einer gerichtlichen Entscheidung erst dann zu unterzeichnen, wenn die Rechtsmittelfrist in den Handakten festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert ist (BSG Beschluss vom 26.11.1996 - 6 RKa 61/96 - RdNr 6 - Juris; BSG Beschluss vom 29.6.2010 - B 6 KA 4/10 R - RdNr 21; BVerwG NVwZ 2003, 868 f mwN; BGH Beschluss vom 2.2.2010 - VI ZB 58/09 - Juris RdNr 6 mwN = NJW 2010, 1080; BGH Beschluss vom 9.7.2013 - XI ZB 20/12 - RdNr 12 - Juris).
  • BSG, 01.11.2017 - B 14 AS 26/17 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Revisionseinlegungsfrist -

    Selbst wenn hier der Bürokraft gleichwohl die Berechnung der Frist zur Einlegung der Revision überlassen werden durfte, darf der Rechtsanwalt das Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung aber nur unterzeichnen und zurückgeben, wenn sichergestellt ist, dass in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist (vgl nur BSG vom 26.11.1996 - 6 RKa 61/96 - juris RdNr 6; BGH vom 26.3.1996 - VI ZB 1/96 und VI ZB 2/96 - VersR 1996, 1390; BGH vom 2.2.2010 - VI ZB 58/09 - juris RdNr 6; BGH vom 28.4.2016 - 4 StR 474/15 - juris RdNr 17; BVerwG vom 4.2.2013 - 6 B 55/12 - juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 18.01.2006 - B 6 KA 41/05 R

    Nichteinhaltung der Revisionsfrist durch eine Kassenärztliche Vereinigung,

    Die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht sind für Behörden und andere öffentlich-rechtliche Institutionen die gleichen wie für Rechtsanwälte; sie sind weder strenger noch geringer (stRspr, vgl zB BSGE 61, 213, 215 ff = SozR 1500 § 67 Nr. 18 S 43 ff; BSG, Beschluss vom 26. November 1996 - 6 RKa 61/96, juris; BFH, BFH/NV 2003, 1440 ; BVerwG, FEVS 54 [2003], 390; NJW 2005, 1001 f).
  • OVG Saarland, 31.08.2011 - 2 A 272/11

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - keine Überlassung der Erfassung und

    Zur Vermeidung der Zurechenbarkeit der Fristversäumnis ist der oder die Prozessbevollmächtigte daher in diesen Fällen gehalten, das Empfangsbekenntnis über die Zustellung eines Zulassungsbeschlusses erst dann zu unterschreiben und in den Geschäftsgang des Büros zurückzugeben, wenn in den Handakten die Begründungsfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert wurde.(vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 3.12.2002 - 1 B 429.02 -, NVwZ 2003, 868, betreffend die auch vorliegend zur Rede stehende Zulassung der Berufung durch das Rechtsmittelgericht und den Einwand, eine sonst zuverlässige und erfahrene Fachangestellte habe trotz Rechtsmittelbelehrung die Frist für die Berufungsbegründung versehentlich nicht in das Fristenbuch eingetragen, BGH, Beschluss vom 26.3.1996 - VI ZB 1.96 -, NJW 1996, 1900, BSG, Beschluss vom 26.11.1996 - 6 RKa 61/96 - , ).
  • BVerwG, 19.04.2006 - 10 B 83.05

    Anforderungen an die Organisation der Fristenkontrolle; Glaubhaftmachung einer

    8 Die Vorinstanz vertritt hierzu im Anschluss an eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 3. Dezember 2002 BVerwG 1 B 429.02 Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 24 S. 27) die Auffassung, zu einer ordnungsgemäßen Organisation der Fristenkontrolle gehöre es, dass das Empfangsbekenntnis über die Zustellung eines Urteils vom Rechtsanwalt erst dann unterzeichnet und zurückgesandt werden dürfe, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt sei, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden sei (ebenso BGH, Beschluss vom 26. März 1996 VI ZB 1 und 2/96 NJW 1996, 1900 m.w.N.; BSG, Beschluss vom 26. November 1996 6 RKa 61/96 juris Rn. 6); diesen Anforderungen habe der Prozessbevollmächtigte des Beklagten nicht genügt, denn aus seinen Darlegungen gehe jedenfalls nicht hervor, dass eine Eintragung der Berufungsbegründungsfrist im Fristenkalender in den Handakten vermerkt worden sei.
  • BSG, 18.05.2011 - B 5 R 94/11 B
    Insbesondere darf der Prozessbevollmächtigte das Empfangsbekenntnis über die Urteilszustellung erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist (BSG vom 26.11.1996 - 6 RKa 61/96 - Juris).
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